Blick über das Grün Warnsdorf 5
Blick über das Grün Warnsdorf 5

Allgemeine Wettspielbedingungen

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e.V. und den Platzregeln des Maritim Golfpark Ostsee.

Wettspiele werden nach dem World Handicap System (WHS) ausgerichtet.

Teilnahmeberechtigung

Bei internen Wettspielen sind nur Mitglieder des Maritim Golfclub Ostsee e.V. bzw. der Maritim Golfpark Ostsee AG gemäß Ausschreibung spielberechtigt. Teilnahmeberechtigt bei offenen Wettspielen sind Mitglieder anerkannten deutscher und ausländischer Golfclubs mit Amateureigenschaften.

Meldungen

Nur schriftlich durch Eintrag in die im Sekretariat ausliegende Nennungsliste oder per Internet innerhalb der Meldefrist. Später eingehende Meldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Gehen mehr Meldungen als die ausgeschriebene Anzahl an Teilnehmern ein, so entscheidet der Eingang der Meldung.

Datenschutz

Die Spieler:innen erklären sich mit ihrer Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung der personenbezogenen Daten (u. a. Name, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten einverstanden.

Mit der Anmeldung erklärt sich die Spielerin / der Spieler ebenfalls einverstanden, dass Fotos von dem Wettspiel, einschließlich der Vorbereitung der Teilnehmenden und der Siegerehrung, auf denen die bzw. der Teilnehmende abgebildet ist, im Rahmen von Veröffentlichungen seitens des Maritim Golfclub Ostsee e.V. und der Maritim Golfpark Ostsee AG, z.B. auf der Homepage, durch Aushang, in Presseveröffentlichungen, im Clubmagazin oder in den sozialen Medien (Facebook, Google, Instagram, Twitter etc.) veröffentlicht werden.

Jede Spielerin und jeder Spieler hat das Recht, der Veröffentlichung zu widersprechen, es sei denn, die Veröffentlichung wäre nach § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie auch ohne Zustimmung zulässig.

Startgeld

ist vor dem Abspiel zu entrichten (Gäste zuzüglich Greenfee). Bei Streichung nach Meldeschluss oder Nichtantreten ist das Startgeld grundsätzlich in voller Höhe fällig.

Vorgabe

Der Club kann den Nachweis der Vorgabe durch den aktuellen Vorgaben-Ausweis des Heimatclubs verlangen.

Abspielzeiten

werden vor dem Wettspiel durch Aushang im Sekretariat bekannt gegeben oder per SMS versendet.
Darüber hinaus sind sie telefonisch unter 04502–7777-0 abrufbar. Mit Eintragung in die Nennungsliste stimmen die Teilnehmenden dieser Form der Veröffentlichung zu.
Fehlt es an Umständen, welche das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen würden, so werden Spieler:innen, die spielbereit innerhalb von 5 Minuten nach der vorgegebenen Abspielzeit am Ort des Starts eintreffen, für Versäumnis der Startzeit bestraft.

  • Lochspiel: Lochverlust am 1. Loch
  • Zählspiel: 2 Schläge am 1. Loch
  • Spielbereitschaft nach 5 Minuten: Disqualifikation

Die Startzeit ist die auf der Startliste und Scorekarte angegebene Zeit.

Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel

Hat eine Partie nach Auffassung der Spielleitung oder von ihr beauftragter Personen 
(Marshals) den Anschluss an die vorangegangene Partie um mehr als eine Bahn auf den Vorflight verloren, so wird die Partie ermahnt. Wird nach der 2. Ermahnung keine Verbesserung des Spieltempos festgestellt, so wird dies als Verstoß angesehen.

Lochspiel:

1. Verstoß: Lochverlust
2. Verstoß: Disqualifikation

Zählspiel:

1. Verstoß: 1 Schlag
2. Verstoß: 2 Schläge
3. Verstoß: Disqualifikation

Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.

Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel

Das Üben (auch Nachputten) auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ist bei Zählspielen nicht gestattet.

  • Strafe für Verstoß: Zählspiel – 2 Schläge

Caddie

Der Einsatz von Caddies ist grundsätzlich erlaubt. Es dürfen nur Amateure als Caddie eingesetzt werden. Bei reinen Jugendwettspielen sind Caddies nicht erlaubt. Treten Jugendliche in Wettspielen mit Erwachsenen an, sind Eltern als Caddies erlaubt.

  • Strafe für Verstoß: Disqualifikation

Golfwagen

Das Fahren/Mitfahren in oder auf Golfwagen ist während der Runde untersagt. Ausnahmen können vom Spielausschuss genehmigt werden.

  • Strafe für Verstoß: Disqualifikation

Mobiltelefone / Smartphones

Das Mitführen von betriebsbereiten Mobiltelefonen, die auf lautlos gestellt sind und in wichtigen Situationen zum Telefonieren benutzt werden können, ist grundsätzlich erlaubt.

Stellt die Spielleitung allerdings eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch eine Spieler / einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung und / oder der Betreiber diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.

Abmeldung von Wettspielen

Spieler:innen, die ohne Abmeldung dem Wettspiel fernbleiben, können mit einer Wettspielsperre von 4 Wochen belegt werden. Das Startgeld ist trotz Nicht-Teilnahme nachträglich zu entrichten.

Wertung

Bei Wettspielen mit gemeinsamer Bruttowertung für Damen und Herren findet der „CR-Ausgleich“ Anwendung. Sofern die Ausschreibung nichts anderes besagt, werden für das Stechen 9 Löcher gewertet, und zwar die Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 gemäß dem Vorgabenverteilungsschlüssel.

Bei weiterer Gleichheit 6 Löcher (Schwierigkeitsgrad: 1, 18, 3, 16, 5, 14), sodann 3 Löcher (Schwierigkeitsgrad: 1, 18,3), sodann 2 Löcher (Schwierigkeitsgrad: 1, 18), sodann das Loch mit dem Schwierigkeitsgrad 1. Besteht immer noch Gleichheit, entscheidet das Los.

Bei Wettspielen mit mehr als 18 Löchern wird zum Stechen zunächst mit den letzten 54 bzw. 36. bzw. 18 Löchern begonnen (bei weiterer Gleichheit s.o.); im Netto stets unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe.

Preise

gemäß Ausschreibung

Sonderwertungen

  • Longest Drive
    Es kommen nur Abschläge in die Wertung, die auf dem Fairway liegen.
  • Nearest to the Pin
    Es kommen nur Bälle in die Wertung, die mit dem 1. Schlag auf dem Grün liegen.

Strafe für folgende Verstöße

Abbrechen der Runde ohne verletzungsbedingte Gründe:

  • Wettspielsperre für 4 Wochen

Grob unsportliches Verhalten im Turnier, wie z.B. Schlägerwerfen, nachhaltige, lautstarke Störung des Turniers, Gefährdung des Vorflights durch vorzeitiges Schlagen von Bällen:

Lochspiel:

1. Verstoß: Lochverlust
2. Verstoß: Disqualifikation

Zählspiel:

1. Verstoß: 1 Schlag
2. Verstoß: 2 Schläge
3. Verstoß: Disqualifikation

Spielleitung

Die Spielleitung wird durch Aushang vor Beginn des Wettspiels bzw. in der Ausschreibung bekanntgegeben.

Beendigung des Wettspiels

Das Wettspiel ist mit Bekanntgabe / Aushang der vollständigen Ergebnisliste beendet.

Regelungen für „Registrierte Privatrunden“ (RPR)

Eine Registrierte Privatrunde (RPR) führt nur zu einem Handicap-relevanten Ergebnis, wenn die Runde wie folgt gespielt wird:

  • in einer Handicap-relevanten Spielform über 9 oder 18 Löcher
  • in Begleitung einer Zählerin / eines Zählers
  • nach den offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e.V. und den Platzregeln des Maritim Golfpark Ostsee

Voraussetzungen für eine Registrierte Privatrunde (RPR) im Maritim Golfpark Ostsee:

  • Alle Spieler:innen mit einer eingetragenen Clubmitgliedschaft und einem HCPI von 54 oder besser können eine RPR spielen.
  • Die RPR muss vor Beginn der Runde im Sekretariat angemeldet werden.
  • Die Zählerin / der Zähler benötigt einen HCPI von 54 oder besser.
  • Die Zählerin / der Zähler muss nicht Mitglied des Maritim GC Ostsee e.V. bzw. der Maritim Golfpark Ostsee AG sein.
  • Pros sind als Zähler:in nicht zugelassen.
  • Das Bearbeitungsentgelt für eine RPR beträgt 10,- € (auch für 9-Loch).
  • Die ausgefüllte und unterschriebene Scorekarte ist unverzüglich nach Beendigung der Runde im Sekretariat abzugeben oder in den dafür vorgesehenen Briefkasten einzuwerfen.
An den Anfang scrollen
Suche