Allgemeine Wettspielbedingungen
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e.V. und den Platzregeln des Maritim Golfpark Ostsee.
Wettspiele werden nach dem DGV-Vorgabensystem (DGV-VS) ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen sind im Sekretariat möglich.
Teilnahmeberechtigung
Bei internen Wettspielen sind nur Mitglieder des Maritim Golfclub Ostsee e.V. bzw. der Maritim Golfpark Ostsee AG gemäß Ausschreibung spielberechtigt . Teilnahmeberechtigt bei offenen Wettspielen sind Mitglieder anerkannten deutscher und ausländischer Golfclubs mit Amateureigenschaften.
Meldungen
Nur schriftlich durch Eintrag in die im Sekretariat ausliegende Nennungsliste oder per Internet innerhalb der Meldefrist. Später eingehende Meldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Gehen mehr Meldungen als die ausgeschriebene Anzahl an Teilnehmern ein, so entscheidet der Eingang der Meldung.
Datenschutz
Die Spieler erklären sich mit ihrer Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung der personenbezogenen Daten (u. a. Name, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde‑, Start- und Ergebnislisten einverstanden.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Spieler ebenfalls einverstanden, dass Fotos von dem Wettspiel, einschließlich der Vorbereitung der Teilnehmer und der Siegerehrung, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, im Rahmen von Veröffentlichungen seitens des Maritim Golfclub Ostsee e.V. und der der Maritim Golfpark Ostsee AG, z.B. auf der Homepage, durch Aushang, in Presseveröffentlichungen, im Clubmagazin oder in den sozialen Medien (Facebook, Google My Business, Instagram, Twitter) veröffentlicht werden.
Jeder Spieler hat das Recht, der Veröffentlichung zu widersprechen, es sei denn, die Veröffentlichung wäre nach § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie auch ohne Zustimmung zulässig.
Startgeld
ist vor dem Abspiel zu entrichten (Gäste zuzüglich Greenfee). Bei Streichung nach Meldeschluss oder Nichtantreten ist das Startgeld grundsätzlich in voller Höhe fällig.
Vorgabe
Der Club kann den Nachweis der Vorgabe durch den aktuellen Vorgaben-Ausweis des Heimatclubs verlangen.
Abspielzeiten
werden vor dem Wettspiel durch Aushang im Sekretariat bekannt gegeben oder per SMS versendet.
Darüber hinaus sind sie telefonisch unter 04502–7777–0 abrufbar. Mit Eintragung in die Nennungsliste stimmen die Teilnehmer dieser Form der Veröffentlichung zu.
Fehlt es an Umständen, welche das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen würden, so wird ein Spieler, der spielbereit innerhalb von 5 Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts eintrifft, für Versäumnis der Startzeit bestraft.
- Lochspiel: Lochverlust am 1. Loch
- Zählspiel: 2 Schläge am 1. Loch
- Spielbereitschaft nach 5 Minuten: Disqualifikation
Die Startzeit ist die auf der Startliste und Scorekarte angegebene Zeit.
Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel
Hat eine Partie nach Auffassung der Spielleitung oder von ihr beauftragter Personen (Marshals) den Anschluss an die vorangegangene Partie um mehr als eine Bahn auf den Vorflight verloren, so wird die Partie ermahnt. Wird nach der 2. Ermahnung keine Verbesserung des Spieltempos festgestellt, so wird dies als Verstoß angesehen.
Lochspiel:
1. Verstoß: Lochverlust
2. Verstoß: Disqualifikation
Zählspiel:
1. Verstoß: 1 Schlag
2. Verstoß: 2 Schläge
3. Verstoß: Disqualifikation
Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.
Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel
Das Üben (auch Nachputten) auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ist bei Zählspielen nicht gestattet.
- Strafe für Verstoß: Zählspiel – 2 Schläge
Caddie
Der Einsatz von Berufsspielern (Pro’s) als Caddie ist nicht gestattet. Jugendlichen sind Caddies (mit Ausnahme von Turnieren über mehrere Runden) und motorgetriebene Golfwagen grundsätzlich nicht gestattet
- Strafe für Verstoß: Disqualifikation
Golfwagen
Das Fahren/Mitfahren in oder auf Golfwagen ist während der Runde untersagt. Ausnahmen können vom Spielausschuss genehmigt werden.
- Strafe für Verstoß: Disqualifikation
Mobiltelefone
Das Mitführen von betriebsbereiten Mobiltelefonen, die auf lautlos gestellt sind und in wichtigen Situationen zum Telefonieren benutzt werden können, ist grundsätzlich erlaubt.
Wichtige Situationen werden z.B. durch folgende Tatbestände begründet:
- Medizinische Gründe
- Anforderung eines Schiedsrichter oder eines Marshalls.
- Erkundigungen wg. möglicher Spielunterbrechungen z.B. wg. Gewittergefahr
Speziell: Nutzung von Funktionen eines Smartphones
Die Verwendung von Smartphones und entsprechenden Apps ist grundsätzlich erlaubt.
Bitte achten Sie bei der Verwendung Ihres Smartphones darauf, dass der Spielfluss nicht behindert und die Mitspieler nicht gestört werden.
Nachstehend sind einige Funktionen (erlaubte und nicht erlaubte) beispielhaft dargestellt (siehe dazu Regel 4.3a).
- GPS: Es ist erlaubt, GPS-Apps zu verwenden, die die Distanz zum Grün oder anderen Punkten auf dem Platz anzeigen.
- Wetter: Es ist erlaubt, sich über Wetterprognosen oder Gewitterlagen zu informieren.
- Kompass: Es ist erlaubt, einen Kompass zu verwenden.
- Birdiebook: Es ist erlaubt, ein elektronisches birdiebook zu verwenden.
- Scorekarte: Es ist erlaubt, Apps zu verwenden, um den Score zu zählen und sich zum Beispiel Spielvorgabe und das Spielergebnis errechnen zu lassen.
- Wasserwaage: Es ist nicht erlaubt, eine Wasserwaage zu verwenden, um z.B. das break des Grüns oder das Gefälle auf einer Spielbahn zu bestimmen.
- Musik: Es ist nicht erlaubt, während der Runde Musik zu hören. Zusätzlich zum Regelverstoß wäre dies gefährlich, da „Fore“-Rufe überhört werden könnten.
- Kamera: Es ist erlaubt, Fotos und Videos zu Erinnerungszwecken aufzunehmen.
Zur Schwunganalyse während der Runde ist dies nicht erlaubt.
Bei Verstößen kann die Spielleitung die Disqualifikation und/oder der Betreiber weiterreichende Sanktionen aussprechen.
Abmeldung von Wettspielen
Spieler, die ohne Abmeldung dem Wettspiel fernbleiben, können mit einer Wettspielsperre von 4 Wochen belegt werden. Das Startgeld ist trotz Nicht-Teilnahme nachträglich zu entrichten.
Wertung
Bei Wettspielen mit gemeinsamer Bruttowertung für Damen und Herren findet der „CR-Ausgleich“ Anwendung. Sofern die Ausschreibung nichts anderes besagt, werden für das Stechen 9 Löcher gewertet, und zwar die Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 gemäß dem Vorgabenverteilungsschlüssel.
Bei weiterer Gleichheit 6 Löcher (Schwierigkeitsgrad: 1, 18, 3, 16, 5, 14), sodann 3 Löcher (Schwierigkeitsgrad: 1, 18,3), sodann 2 Löcher (Schwierigkeitsgrad: 1, 18), sodann das Loch mit dem Schwierigkeitsgrad 1. Besteht immer noch Gleichheit, entscheidet das Los.
Bei Wettspielen mit mehr als 18 Löchern wird zum Stechen zunächst mit den letzten 54 bzw. 36. bzw. 18 Löchern begonnen (bei weiterer Gleichheit s.o.); im Netto stets unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe.
Preise
gemäß Ausschreibung
Sonderwertungen
- Longest Drive
Es kommen nur Abschläge in die Wertung, die auf dem Fairway liegen. - Nearest to the Pin
Es kommen nur Bälle in die Wertung, die mit dem 1. Schlag auf dem Grün liegen.
Strafe für folgende Verstöße
Abbrechen der Runde ohne verletzungsbedingte Gründe:
- Wettspielsperre für 4 Wochen
Grob unsportliches Verhalten im Turnier, wie z.B. Schlägerwerfen, nachhaltige, lautstarke Störung des Turniers, Gefährdung des Vorflights durch vorzeitiges Schlagen von Bällen:
Lochspiel:
1. Verstoß: Lochverlust
2. Verstoß: Disqualifikation
Zählspiel:
1. Verstoß: 1 Schlag
2. Verstoß: 2 Schläge
3. Verstoß: Disqualifikation
Regelung für „Extra Day Scores“ (EDS)
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Spieler der Vorgabenklasse 1 (4,4 und niedriger) dürfen keine EDS einreichen.
- Anmeldung als EDS vor Beginn der Runde im Sekretariat
- Der Zähler benötigt eine DGV-Stammvorgabe von mind. ‑36 oder besser.
- Der Zähler muss nicht Mitglied im Maritim GC Ostsee e.V. bzw. der Maritim Golfpark Ostsee AG sein.
- Ein Pro darf nicht als Zähler auftreten.
- Das Bearbeitungsentgelt für eine EDS-Runde beträgt 10,- € (auch für 9‑Loch).
- Eine 9‑Loch-EDS-Runde darf nur einmal pro Tag gespielt werden.
- Die ausgefüllte und unterschriebene Scorekarte ist unverzüglich nach Beendigung der Runde im Sekretariat abzugeben oder in den Briefkasten einzuwerfen.
Spielleitung
Die Spielleitung wird durch Aushang vor Beginn des Wettspiels bzw. in der Ausschreibung bekanntgegeben.
Beendigung des Wettspiels
Das Wettspiel ist mit Bekanntgabe/Aushang der vollständigen Ergebnisliste beendet.